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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 4. Juli 2024

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Level Wizard, Humboldtstraße 8a, 14193 Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Durchführung von Renovierungsarbeiten, insbesondere Fliesenverlegung, Verputzarbeiten und Estricharbeiten.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt werden.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Arbeiten zustande.

2.2 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

2.3 Kostenvoranschläge sind grundsätzlich kostenfrei, es sei denn, es wird ausdrücklich ein Entgelt vereinbart.

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Kostenvoranschlag.

3.2 Zusätzliche Arbeiten, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

3.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, von der beauftragten Leistung abzuweichen, wenn dies technisch erforderlich oder sinnvoll ist. Der Auftraggeber wird hierüber rechtzeitig informiert.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

4.3 Bei größeren Aufträgen kann eine Anzahlung von bis zu 50% vereinbart werden.

4.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz berechnet.

4.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5 Ausführungszeiten

5.1 Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

5.2 Lieferverzögerungen oder Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, behördlicher Anordnungen oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Ausführungszeit.

5.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Termine um angemessene Zeit zu verschieben, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle rechtzeitig geräumt und zugänglich ist.

6.2 Notwendige Vorarbeiten durch andere Gewerke müssen rechtzeitig abgeschlossen sein.

6.3 Der Auftraggeber stellt auf seine Kosten Wasser und Strom zur Verfügung.

6.4 Wertgegenstände sind vom Auftraggeber zu entfernen oder zu sichern.

§ 7 Gefahrübergang und Abnahme

7.1 Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten. Sie kann auch stillschweigend durch Ingebrauchnahme erfolgen.

7.2 Geringfügige Mängel, die die Ingebrauchnahme nicht behindern, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

7.3 Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

§ 8 Gewährleistung

8.1 Die Gewährleistungszeit beträgt 2 Jahre ab Abnahme.

8.2 Der Auftragnehmer haftet für Material- und Ausführungsfehler. Bei Materialfehlern, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist die Haftung auf die Weiterleitung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Lieferanten beschränkt.

8.3 Bei berechtigen Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Neuherstellung verpflichtet.

8.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 9 Haftung

9.1 Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischen Schadens.

9.3 Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

9.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§ 10 Versicherung

10.1 Der Auftragnehmer ist haftpflichtversichert. Die Deckungssumme beträgt mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden.

10.2 Auf Wunsch wird dem Auftraggeber eine Kopie der Versicherungsbestätigung ausgehändigt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

11.1 Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11.2 Bei Verarbeitung entstehen neue Sachen im Miteigentum des Auftragnehmers entsprechend dem Verhältnis des Werts der gelieferten Materialien zum Wert der gesamten Sache.

§ 12 Kündigung

12.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Er hat jedoch die bereits erbrachten Leistungen zu vergüten und dem Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung für entgangenen Gewinn zu zahlen.

12.2 Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt oder seine Mitwirkungspflichten erheblich verletzt.

§ 13 Datenschutz

13.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln.

13.2 Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragsabwicklung verwendet und nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2 Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

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